GEMA - Neuigkeiten Bezirksdirektion Stuttgart

27.09.2013: Bezirksdirektion Stuttgart kündigt Pauschalvereinbarung über die Musiknutzung in Kursen!

Die erst im Mai 2010 zwischen dem WLSB, dem Badischen Sportbund Nord und der GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart zusätzlich zum Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA abgeschlossene Pauschalvereinbarung über die Musiknutzung in Kursen wurde von Seiten der GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart mit Wirkung zum 31.12.2013 gekündigt.

Dies bedeutet nach jetzigem Stand der Dinge, dass die Nutzung GEMA-pflichtiger Musik in Kursen ab dem 01.01.2014 im Vorfeld der GEMA gegenüber angemeldet werden muss und hierfür auch die entsprechenden Gebühren an die GEMA abzuführen sind.

 

Im Sinne einer dringend erforderlichen Verwaltungsvereinfachung sowie Planungssicherheit für die Vereine wird in Gesprächen mit der GEMA in den nächsten Wochen eine Fortführung dieser Pauschalvereinbarung über die Musiknutzung in Kursen angestrebt. Wir informieren weiter.

Der Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgesetzt!

Genau an dieser Stelle tritt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in Aktion. Als bundesweiter Dachverband der Sportvereine und Sportverbände hat der DOSB mit der GEMA bereits vor vielen Jahren einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ein Teil der vom Sportverein vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch der Gebührenpflicht freigestellt ist und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze (20%) gelten.

Die seit den 80er Jahren geltende Vereinbarung wird nach aktueller Beschlusslage für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 mit identischem Inhalt fortgeschrieben werden.

Zahlreiche Anlässe der Musiknutzung sind somit auch in Zukunft für Sportvereine, Sportkreise und Sportverbände des WLSB über diesen Gesamtvertrag als GEMA-frei festgelegt.