Testpflicht für den Gruppensport ab dem Alter von sechs Jahren

01.06.2021: Die Verpflichtung einen tagesaktuellen negativen Test für den Gruppensport im Freien mit maximal 20 Personen vorzuweisen gilt nun doch ab dem Alter von sechs Jahren.

Alternativ kann weiterhin eine Geimpften- oder Genesenenbescheinigung vorgelegt werden. Die Testpflicht schließt auch die Übungsleiter oder Trainer mit ein. 

Darauf haben sich das Sozialministerium und das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg geeinigt. 

Die Veröffentlichung unserer Meldung vom 27. Mai, die nach Einschätzung des Ordnungsamtes der Stadt Stuttgart die Nichttestung der Altersgruppe der sechs bis 13jährigen aus rechtlicher und infektiologischer Sicht als vertretbar eingeschätzt hat, ist damit leider hinfällig.
Und das obwohl die Kinder in der Regel zweimal in der Woche in der Schule getestet werden.