Alarmstufe in Baden-Württemberg

17.11.2021: Ab heute, dem 17. November, ist die Alarmstufe in Kraft.

Für den Trainings- und Übungsbetrieb bedeutet dies folgendes:

Für Sport in geschlossenen Räumen gilt nun die 2G-Regel, Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene.

Für Sport im Freien gilt die 3G-Regel, allerdings muss ein PCR Test vorgelegt werden.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche sowie im Verein beschäftigte Personen.

Für Wettkampfveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen gilt drinnen ebenfalls 2G und draußen 3G mit PCR Test.