Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart zu Veranstaltungen

23.10.2020: Das Amt für öffentliche Ordnung hat heute eine Verfügung erlassen, die am Sonntag, den 25. Oktober in Kraft tritt. Sie betrifft die Personenzahl bei Veranstaltungen.

Auch der Sport ist von der Verfügung betroffen. Die Verfügung gilt zunächst bis 8. November.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Für Sportveranstaltungen, Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind die Punkte 4 und 5 der Verfügung relevant.