Corona Verordnung ab 12. Januar

11.01.2022: Heute hat die Landesregierung eine neue Verordnung notverkündet. Diese tritt morgen in Kraft.

Wichtig ist, dass in Baden-Württemberg weiterhin die Alarmstufe II gilt, da ein Anstieg der Hospitalisierungen erwartet wird. Dies gilt zunächst bis zum 1. Februar. 

Für Schülerinnen und Schüler ab 12 bis 17 Jahren wurde die Ausnahmeregel verlängert. Das heißt sie können mit Schülerausweis (als Testnachweis) ungeimpft an Sportangeboten mit 2G oder 2G+ Regel teilnehmen. Diese Ausnahme soll bis in den Februar gelten.

Die Verordnung finden Sie hier

Die Übersicht der Regeln finden Sie hier.