Corona Verordnung ab 14. Mai

19.05.2021: Die Landesregierung hat eine neue Verordnung notverkündet. In Baden-Württemberg gilt nun ein Stufenplan bei einer Inzidenz unter 100.

Die Verordnung der Landesregierung finden Sie hier.

Den Stufenplan mit den Öffnungsschritten finden Sie hier.

Für den Sport in Stuttgart bedeutet das im ersten möglichen Öffnungsschritt: Sollte die Inzidenz an fünf Werktagen (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt) hintereinander unter 100 bleiben, wird dies am Tag danach durch das Amt für öffentliche Ordnung bekannt gegeben. Am darauffolgenden Tag tritt der Stufenplan in Kraft.

Ab diesem Tag ist dann kontaktarmer Freizeit- und Amateuersport mit bis zu 20 Personen auf Sportanlagen im Freien erlaubt.

Die Teilnehmer der Trainingsgruppe müssen einen negativen Schnelltest haben, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Negativtest ist ab dem Alter von sechs Jahren erforderlich.

Vollständig Geimpfte (zwei Wochen nach der zweiten Impfung) und Genesene (nachgewiesene Infektion nicht älter als sechs Monate) brauchen keinen Negativtest.