Corona Verordnung ab 16. August

16.08.2021: Die Landesregierung hat eine neue Verordnung beschlossen, die heute in Kraft tritt.

Die neue Verordnung finden Sie hier.

Die vier Inzidenzstufen entfallen. Die Maskenpflicht bleibt in der bisherigen Form erhalten. 

Für das Sporttreiben in Sporthallen, Hallenbädern oder Fitnessstudios brauchen nicht vollständig Geimpfte oder Genesene einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Testpflicht besteht für Kinder ab 6 Jahren. 

Die Testpflicht gilt nicht für das Sporttreiben auf Sportstätten im Freien.