Corona Verordnung ab 16. Dezember

16.12.2020: Die Landesregierung hat gestern die Verordnung vom 30. November geändert. Sie tritt heute in Kraft.

Die Verordnung der Landesregierung finden Sie hier

Dort finden Sie auch die Regelung für den Sport im allgemeinen Tel der Verordnung unter Punkt 1d.

Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang sind zur Nutzung ausschließlich für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profisport erlaubt.

Freizeit- und Amateursport in Sporthallen ist nicht erlaubt.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freien können im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt. 

Die FAQ´s finden Sie hier.