Corona Verordnung ab 3. Mai

03.05.2021: Heute tritt eine neue Verordnung der Landesregierung in Kraft. Sie konkretisiert in §4 a Absatz 1 die Durchführung und Anerkennung von Schnelltest.

Die Verordnung und die Regelung finden Sie hier.

Das ist für Sportvereine und Übungsleiter, die jetzt wieder mit Kleingruppen mit fünf Kindern (bis 13 Jahre) den Übungsbetrieb beginnen wollen, wichtig.