Corona Verordnung ab 7. Juni

04.06.2021: Die Landesregierung hat am 3. Juni die Corona Verordnung geändert. Die Änderungen betreffen auch den Sport- und Übungsbetrieb.

Die Verordnung finden Sie hier.

Den ab 7. Juni geltenden Stufenplan finden Sie hier.

Entscheidend für die Öffnungsschritte sind weiterhin die Inzidenzzahlen im jeweiligen Land- oder Stadtkreis. 
Stuttgart meldet am 3. Juni eine 7 Tage Inzidenz von 37,4.

Im Blick auf die Testpflicht gilt ab dem 7. Juni, dass Schüler der öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft einen von ihrer Schule bescheinigten negativen Test  für den Übungsbetrieb vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 60 Stunden sein. Unverändert gilt, dass vollständig Geimpfte sowie Genesene keinen Negativtest vorlegen müssen.