Corona Verordnung ab 8. März

08.03.2021: Die Landesregierung hat am 7. März eine überarbeitete Verordnung veröffentlicht.

Die Verordnung finden Sie hier. Sie gilt zunächst bis 28. März.

Die Übersicht über die aktuellen Regeln finden Sie hier.

Die Übersicht über geschlossene und offene Einrichtungen finden Sie hier.

Der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt liegt am 7. März bei 62,1. Damit ist ab heute Sporttreiben in einer Gruppe mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten drinnen oder draußen wieder erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis zum Alter von 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. 

Weiterhin ist kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre erlaubt.