Corona Verordnung Schule ab 14. September

01.09.2020: Das Kultusministerium hat gestern eine neue Fassung der Verordnung für den Schulbetrieb erlassen. Diese tritt zum Schuljahresbeginn am 14. September in Kraft.

Für Sportvereine, die an Schulen und in Kooperation mit Schulen Angebote durchführen sind die § 2, 3 und 5 von besonderem Interesse. 

Die Verordnung kann hier heruntergeladen werden. 

Bis zum 13. September gilt die Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Fassung vom 29. Juni. 

 

Die aktuelle Notverordnung der Landesregierung gilt bis 30. September. Diese finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/