Corona Verordnung Sport ab 22. August

30.08.2021: Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben eine neue Verordnung Sport veröffentlicht.

Die Verordnung finden Sie hier.

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben brauchen keinen Testnachweis.

Schüler brauchen auch keinen Testnachweis, hier reicht die Vorlage eines Schülerausweises.

Für den Übungs- und Trainingsbetrieb in Sporthallen ist einer der 3-G Nachweise notwendig.