Corona Verordnung Sport ab 27. Dezember

30.12.2021: Zum 27. Dezember hat die Landesregierung Verschärfungen in der Corona Verordnung und in der Corona Verordnung Sport vorgenommen.

In der Alarmstufe II gilt für das Sporttreiben auf Sportfreianlagen die 2G Regel, für das Sporttreiben in Hallen 2G+. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen mit einer Booster Impfung. Weiterhin ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen, wobei der Zeitraum nach der Vollimmunisierung nur noch drei Monate betragen darf.

Zur Verordnung Sport kommen Sie hier.

Dort finden Sie auch einen Überblick zu den Regeln.