Corona Verordnung Sport ab 7. Dezember

07.12.2021: Das Kultusministerium hat gestern eine neue Verordnung notverkündet, diese tritt heute in Kraft.

Die Verordnung finden Sie hier.

Die Übersicht zu den Regeln finden Sie hier.

Neu in der Alarmstufe II ist die Regel, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 18 Jahren in den Schulferien für die Sportausübung in Hallen einen Antigen Test oder einen PCR Test vorweisen müssen.