Corona Verordnung und Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart

29.03.2021: Die Landesregierung hat eine neue Corona Verordnung herausgegeben. Diese tritt heute in Kraft.

Die Verordnung finden Sie hier.

Die Landeshauptstadt Stuttgart verzeichnet seit einigen Tagen eine Inzidenz über dem Schwellenwert von 100. Deshalb zieht die Stadt die "Notbremse" mit einer Allgemeinverfügung. Diese tritt am 31. März in Kraft.

Die Allgemeinverfügung finden sie hier.

Für das Sporttreiben bedeutet das, dass ab kommenden Mittwoch nur noch Sport auf weitläufigen Anlagen mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt ist. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt.