Coronavirus - Sportanlagen in Stuttgart weiter geschlossen

20.04.2020: Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen liegt in einer überarbeiteten Fassung vom 17. April vor.

In §4 "Schließung von Einrichtungen" wird der Betrieb mehrerer Einrichtungen für den Publikumsverkehr  untersagt.

Darunter fallen Schwimm- und Hallenbäder, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen. 

Diese Regelung gilt bis zum 3. Mai 2020.

Die Verordnung der Landesregierung finden Sie hier