Kinder- und Jugendtrainer sind impfberechtigt

26.05.2021: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe werden seit dem 17. Mai in Baden-Württemberg in der Impfreihenfolge prioritär behandelt.

Zur Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiter, die in den Sommerferien Kinder- und Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst sind nach Einschätzung der Württembergischen Sportjugend auch alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten.

Vereine, die anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, können ihren Trainer*innen und Übungsleiter*innen die Bescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung ausstellen. Anerkannt ist jeder Verein, der entweder bereits vor dem 01.07.1975 Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. war oder der eine aktuell gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung besitzt.

Weitere Informationen und das Formular finden Sie hier.

Über die Priorisierung können Sie sich um einen Impftermin in einem Impfzentrum bemühen.