Verordnung über das Training im Spitzen- und Leistungssport

08.05.2020: Das Sozialministerium hat die Verordnung vom 10. April überarbeitet.

Die Verordnung gilt ab dem Tag nach der Verkündigung, das ist der 8. Mai. 

Sie kann hier heruntergeladen werden.

Wichtig:

Diese Verordnung gilt nicht für den Breiten- und Freizeitsport. Voraussichtlich ab Montag, den 11. Mai wird der Sportbetrieb im Freien unter strengen Vorgaben wieder möglich sein. Dazu erwarten wir eine neue Verordnung der Landesregierung. Sobald diese vorliegt, werden wir die Stuttgarter Vereine per Email dazu informieren und diese auf der Homepage veröffentlichen.