Wiederaufnahme des Breiten- und Leistungssports ab 11. Mai

10.05.2020: Die Landesregierung hat dies am 9. Mai beschlossen. Die Wiederaufnahme gilt nur für das Sporttreiben im Freien.

Öffentliche und private Freiluftsportanlagen dürfen zu diesem Zweck geöffnet werden. 

Grundlage für die Sportausübung bildet die achte Verordnung der Landesregierung. Diese können Sie hier herunterladen.

Um das Risiko von Infektionen möglichst gering zu halten, hat die Landesregierung konkrete Auflagen für den Trainingsbetrieb zusammengestellt. Diese finden sie hier.

Das Amt für Sport und Bewegung der Landeshauptstadt hat eine Übersicht zu den Auflagen mit Empfehlungen erstellt. Diese finden Sie hier

Allen einen guten und gesunden Start.