Corona-Verordnung Sportstätten - Umsetzung in der Praxis

28.05.2020: Das Amt für Sport und Bewegung der Landeshauptstadt hat für die ab dem 2. Juni gültige Verordnung eine Empfehlung herausgegeben.

Ab dem 2. Juni gilt die neue Verordnung für Sportstätten. Diese finden Sie auf unserer Startseite unter der Meldung vom 27. Mai.

Die Empfehlungen für den Trainingsbetrieb finden Sie hier.

Da ab dem 2. Juni auch der Übungsbetrieb in Sporthallen wieder möglich sein wird finden Sie hier eine Information des Amts für Sport und Bewegung. Beachten Sie bitte, dass es Unterschiede zwischen den Hallen in Verwaltung des Sportamts und des Schulverwaltungsamts gibt.