Corona Verordnung vom 24. November

24.11.2021: Das Land hat eine neue Corona Verordnung notverkündet. Diese tritt heute in Kraft. Weiterhin wurde das dreistufige Warnsystem und eine Alarmstufe II erweitert.

Die neue Verordnung finden Sie hier.

Einen Überblick zu den Regelungen finden Sie hier.

Für den Trainings- und Übungsbetrieb gilt in der Alarmstufe II drinnen weiter 2G. Im Freien gilt 3G, allerdings brauchen Nichtgeimpfte und Nichtgenesene einen PCR Test für die Teilnahme. Dies entspricht den Regeln der Alarmstufe.

Neu ist in der Alarmstufe II die Regelung bei Sportveranstaltungen. Dort gilt in der Alarmstufe II die 2G+  Regel für die Zuschauer.

Wir erwarten in den nächsten Tagen eine neue Corona Verordnung Sport.