Erster Öffnungsschritt am 27. Mai - auch für den Sport

26.05.2021: Damit tritt die Bundesnotbremse außer Kraft und es gilt wieder die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Kontaktarmer Freizeit‐ und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist damit in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Rad- und Lauftreffs fallen nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart auch unter diese Regelung.

Für ein Gruppenangebot gilt: Alle Teilnehmer ab 14 Jahren brauchen einen Negativtest oder müssen vollständig geimpft sein (zwei Wochen nach der zweiten Impfung) oder genesen sein (nachgewiesene Infektion nicht älter als sechs Monate).

Der zweite Öffnungsschritt kann bei sinkender Inzidenz frühestens in 14 Tagen folgen.