GEMA und DOSB - Gesamtvertrag

25.08.2016: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat mit der GEMA vor vielen Jahren einen Gesamtvertrag abgeschlossen.

Die GEMA hat jedoch zum 01. Januar 2014 eine Tarifreform in Kraft gesetzt, aus der sich nun Änderungen für die Sportvereine ergeben. Neben dem üblichen Nachlass von 20 Prozent auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die einer Gesamtvertragsorganisation wie dem DOSB angeschlossen sind, gewährt die GEMA auf die Vergütungssätze U-V und M-V weitere Sondernachlässe. Für Veranstaltungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, gewährt die GEMA einen Sondernachlass nach Abschnitt IV, Ziffer 2, Buchstabe a) der Vergütungssätze U-V bzw. M-V in Höhe von 15%. Für Veranstaltungen von Sportarten, bei denen Musik integraler Bestandteil ist, wird ein 50%iger Nachlass auf die Vergütungssätze U-V bzw. M-V vorgesehen.

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