Mindestlohn steigt im Jahr 2019

19.11.2018: In Kürze steht die zweite Erhöhung des Mindestlohns an.

Ab 1. Januar 2019 müssen Beschäftigte mindestens 9,19 Euro brutto je Arbeitsstunde erhalten, bisher waren es 8,84 Euro. Was heißt das für die Sportvereine? Gerade bei Minijobbern hat die Erhöhung zwar keine finanzielle Auswirkung, dafür aber Folgen für die Arbeitszeit. Denn die Grenze von 450 Euro bleibt bestehen. Bisher bedeutete das, dass ein geringfügig Beschäftigter knapp 51 Stunden für diesen Betrag arbeiten durfte, von Januar an sind es noch rund 49 Stunden.

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