Corona Verordnung Sport ab 23. Oktober

22.10.2020: Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben die Verordnung Sport aktualisiert. Sie tritt am Freitag den 23. Oktober in Kraft.

Die Verordnung in der konsolidierten Fassung finden Sie hier.

In Paragraph 3 (Satz 1) finden Sie die Angaben zu den erlaubten Personenzahlen im Trainings- und Übungsbetrieb.
Der Trainings- und Übungsbetrieb kann weiterhin mit 20 Personen erfolgen.  

Die Corona Verordnung Sport in der Fassung vom 18. September tritt damit außer Kraft.

Die FAQ´s finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums